Auch in Britannien Fernsehgebühr für alles
Seit 1. September 2016 gibt es nun auch in Großbritannien die nahezu flächendeckende Gebührenpflicht für die Besitzer von Wiedergabegeräten. Nach deutschem Vorbild werden auch hier die Internet-Kanäle abkassiert. Man formuliert die Lizenzpflicht für "Programme, die im TV live laufen" oder "in einem online TV Dienst" (ob Privat- oder Staatsfernsehen wird dabei nicht unterschieden), oder auch bei Benutzung der Britischen Mediathek "BBC iPlayer". Wie die gebührenpflichtige Benutzung der Internet-Dienste ermittelt wird, steht in den Lizenzbedingungen nicht beschrieben. Geräte können hierzu irgendwelche sein: Computer, Mobiltelefon, Spielekonsole oder auch ein DVD/VHS-Rekorder. Woher die Aufnahmen stammen ist dabei völlig egal.
Im Jahr zahlt der Britische Zuschauer 145,50 Pfund (hier unterscheidet man noch zum Schwarz/Weiß-Fernsehen, das nur 49,-GBP kostet). Dafür ist das BBC Programm auch tagsüber weitgehend "werbefrei". Natürlich werden Trikots und Bandenbeschriftungen beim Fußballspiel nicht ausgeblendet. Privatsender wechseln dagegen ständig zwischen Werbung und sonstigen Inhalten. Auch das läßt sich die BBC mitbezahlen. A TV Licence covers you to
Zahlungsausnahmen gibt es auch: Beispielsweise als Mitbewohner, als Familienmitglied oder Putzfrau, solange man im gleichen Haus wohnt. In getrennter Wohnung oder im Anbau muß man sich wiederum selbst um eine Lizenz kümmern. Wer über 75 Jahre alt ist, kann die Zahlungsbefreiung beantragen. Das geht natürlich so wie in Deutschland nicht automatisch. Wer sich von den Lizenz-Gesetzen verwirren läßt und nicht wie vorgegeben bezahlt, kann mit einer Geldstrafe in Höhe bis 1000 GBP rechnen. |